Sterbefall, Tod
Wir alle müssen sterben
Keiner
weiß, wann und wie sein Leben zu Ende geht. Wie die Geburt, so ist auch
der Tod nicht Sache des Menschen selbst. Manchmal ist es eine lange
Krankheit, manchmal ein Unfall, der zum Tode führt.
Auch wenn wir das alle wissen, bestürzt uns der Tod eines Menschen. Je näher er uns stand, desto größer ist der Schmerz.
Wichtig
ist deshalb, dass der Tod nicht verdrängt wird, sondern dass man
darüber mit den nächsten Angehörigen spricht und soweit möglich, seine
Angelegenheiten vorher regelt. Jeder Tag kann der letzte sein.
Hilfreich ist eine sog. Patientenverfügung, ein Testament und eine
Liste all derer, die die Angehörigen informieren sollen. Sie
erleichtern den Angehörigen wichtige Entscheidungen.
Wenn möglich,
sollte ein dem Tode Nahestehender nicht allein gelassen werden. Selbst
in Krankenhäusern und Altenheimen wird oft die Möglichkeit eingeräumt,
dass ein Angehöriger auch bei Nacht da bleiben kann.
Wichtig ist,
dass man dem Sterbenden das Loslassen ermöglicht. Deshalb sollten gute
Worte gesprochen werden und es sollten keine Erbverhandlungen oder
Beerdigungsvorbereitungen am Sterbebett besprochen werden.
Hilfreich für Angehörige ist die Arbeit des Hospizdienstes:
Hospizdienst westlicher Enzkreis, Dobler Str. 2 , 75334 Straubenhardt
Tel 07082 – 941515 oder 07232 – 3709670 Fax 07232 – 3709671
E-mail: hospiz.westl.enzkreis@gmx.de
Was nach dem Tod zu tun ist
Wenn der Arzt den Tod festgestellt und bescheinigt hat, sollten die Angehörigen ein Bestattungsinstitut beauftragen.
In
der Regel nimmt dieses mit dem Friedhofamt und mit dem zuständigen
Pfarramt Verbindung auf. Die Angehörigen können auch selbst mit dem
Pfarramt Kontakt aufnehmen.
Der Termin der Bestattung wird mit dem Institut abgesprochen, das daraufhin alles Weitere regelt.
Das
Pfarramt nimmt mit den Angehörigen Kontakt auf. Meist setzt sich der
Pfarrer oder die Vertretung des Pfarrers mit den Angehörigen zusammen,
um mit ihnen über die Gestaltung der Bestattungsfeier zu sprechen. Sinn
der kirchlichen Beerdigung ist es, das Leben des Verstorbenen zu
würdigen und von der Kraft des christlichen Glaubens über den Tod
hinaus Zeugnis zu geben.
Erd - oder Feuerbestattung
Wenn
der/die Verstorbene nicht schon vor dem Tod einen bestimmten Wunsch
geäußert hat, welche Art der Bestattung er/sie wünscht, entscheiden die
Angehörigen. Vor jeder Form der Bestattung kann und soll eine Feier
stattfinden. Sie hilft, vom Verstorbenen Abschied zu nehmen.
Nach
einer Feuerbestattung wird manchmal noch die Begleitung eines Pfarrers
bei der Urnenbeisetzung gewünscht. Sie kann jedoch auch im kleinsten
Kreis der Angehörigen selbst geschehen ohne Pfarrer geschehen. Die
Erdbestattung erfolgt in der Regel gleich nach der Feier in der
Totenhalle.
Nach der Bestattung
„Es ist ein guter und heilsamer Gedanke, für die Verstorbenen zu beten“, heißt es im Buch
der Weisheit des Alten Testaments. Die Kirche gedenkt der Verstorbenen
in jeder Eucharistiefeier. Mit den Angehörigen wird deshalb ein
Gottesdiensttermin ausgemacht, bei dem der/die Verstorbene in den
Fürbitten und beim Hochgebet erwähnt wird. Eigene Totengottesdienste
bzw. Requien finden nicht statt, weil sich der Friedhof meist nicht in
der Nähe der Kirche befindet und die Gemeinde beim Gottesdienst
anwesend sein sollte.
Es ist auch schön, wenn nach einem Jahr
eines Verstorbenen bei einem Gottesdienst gedacht wird. Die Angehörigen
sollten dies dem Pfarramt mitteilen, wenn sie ein solches Gedenken
wünschen.
An Allerseelen gedenkt die Gemeinde aller Verstorbenen
eines Jahres und erwähnt ihren Namen beim Allerseelengottesdienst oder
beim Gräberbesuch am Nachmittag des Allerheiligentages, also des 1.
Nov. Bitte schauen Sie deshalb auf unsere Website.

